3. November 2014

Islam. Offener Brief an al-Baghdadi und ISIS


An Dr. Ibrāhīm ʿAwwād al-Badrī, alias „Abu Bakr al-Baġdādī “
An die Kämpfer und Anhänger des selbsternannten „Islamischen Staates“,
Der Friede und die Barmherzigkeit Gottes seien mit euch.

1. Es ist im Islam verboten, ohne die dafür jeweils notwendige Bildung und Kenntnis zu haben, Fatwas (Rechtsurteile) zu sprechen. Sogar diese Fatwas müssen der islamischen Rechtstheorie, wie sie in den klassischen Texten dargelegt wurde, folgen.
  • Wer die dafür jeweils notwendige Bildung und Kenntnis hat, bestimmen diejenigen, die Rechtsurteile in ihrem Sinne gesprochen haben wollen. Das sind nicht nur bei Sunniten und Schiiten, sondern auch innerhalb der beiden Richtungen je nach Machtanspruch unterschiedliche, gegeneinander kämpfende Kreise. Dr. Abu Bakr al-Baghdadi besitzt diese Bildung und Kenntnis.
Es ist ebenfalls verboten, einen Teil aus dem Koran oder eines Verses zu zitieren, ohne auf den gesamten Rest zu achten, was der Koran und die Hadithe über diese Angelegenheit lehren. Mit anderen Worten gibt es strikt subjektive und objektive Vorbedingungen für Fatwas. Bei der Sprechung einer Fatwa, unter Verwendung des Korans, können nicht die Rosinen unter den Versen herausgepickt‘ werden, ohne Berücksichtigung des gesamten Korans und der Hadithe.
  • Daran halten sich die 120 Imame und Gelehrten nicht, wie in Folge zu sehen sein wird.
2. Es ist im Islam vollkommen verboten, Recht zu sprechen, wenn die arabische Sprache nicht gemeistert wurde.
  • Welchen Grad der Meisterschaft der jeweilige Rechtsprecher hat, und ob der Grad ausreicht, bestimmen diejenigen der Machthaber, denen der Spruch paßt oder nicht paßt.
3. Es ist im Islam verboten, Scharia-Angelegenheiten zu stark zu vereinfachen und festgelegte islamische Wissenschaften zu missachten.
  • Ob Vereinfachung oder Verkomplizierung der Scharia-Angelegenheiten, ist irrelevant. Relevant ist, daß jegliche Rechtsprechung nach der Scharia als Gegengesetzgebung mit dem westlichen Rechtssystem inkompatibel ist.
  • Festgelegte islamische Wissenschaften sind solche, die dem Koran und dem gesamten islamischen Rechtssystem entsprechen. Das sind keine Wissenschaften im westlichen Sinne.
4. Es ist im Islam (den Gelehrten) gestattet, Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Angelegenheiten zu haben, außer in all jenen, welche als die Fundamente der Religion gelten, die allen Muslimen bekannt sein müssen.
  • Meinungsverschiedenheiten sind nur über für den Islam und seine Verbreitung irrelevante Angelegenheiten gestattet. Eine Meinungsverschiedenheit über die Ungläubigen, die Kuffar, die Träger unwerten Lebens, widerspricht den Fundamenten der  Religion ebenso, wie die über die Rechte der Frauen und den Glaubenskrieg, um nur diese zu nennen.
  • "Der Glaubenskrieg [gegen Israel] in allen seinen Formen ist Pflicht. Es ist der Fall, den islamische Rechtsgelehrte die "Allgemeine Aufforderung zum Krieg" nennen (Al-Nafir al-´Amm). (Scheich Mohamed Said Ramadan al-Bouti, pbuh)
  • "Nicht allein die Palästinenser sind verpflichtet, den Glaubenskrieg zu führen, was solange zu geschehen hat, bis Palästina von den Aggressoren und Besatzern befreit ist, sondern alle Moslems sind verpflichtet, ihn zu führen, weil Palästina ein Land des Islam ist, das alle Moslems hüten und vor Angriffen schützen müssen." (Scheich Mohamed Said Ramadan al-Bouti, pbuh)
  • Ungläubige kommen in die Hölle, erhalten Kleider aus Feuer, werden getränkt mit Eiterfluß, mit siedendem Wasser und Jauche (6:70, 14:16, 78:25), die ihnen die Eingeweide zerreißen (47:15), ihre Haut schmilzt, sie werden mit eisernen Keulen geschlagen (22:20-21)
  • Eines jeden Muslims Pflicht ist es, den Zorn Allahs zu vollstrecken, auch wenn er davor Abscheu verspüren sollte (8:15-16, 2:216)
5. Es ist im Islam verboten, bei der Rechtsprechung die Wirklichkeit der Gegenwart zu missachten.
6. Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten.
  • Das ist meine Lieblingsaussage. Dazu muß man wissen, daß kein jüdischer Israeli als Unschuldiger gilt, weil sie alle, vom Säugling bis zum Greis, sich schuldig machen, in einem nicht-islamischen Staat auf islamischem Boden zu leben.
  • Wer ansonsten unschuldig ist, bestimmen die jeweiligen islamischen Machthaber auf der Grundlage passender Fatawa ihrer Scheichs.
7 .Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu töten; somit ist es auch verboten, Journalisten und Entwicklungshelfer zu töten.
  • Journalisten und Entwicklungshelfer sind weder Sendboten noch Botschafter oder Diplomaten, und Botschafter sind immer Diplomaten. 120 orthodoxe sunnitische Imame und Gelehrte aus der ganzen Welt mögen die Stelle im islamischen Recht zeigen, die Journalisten und Entwicklungshelfer zu Sendboten erklärt. Beide Positionen gibt es zu Mohammeds Zeiten nicht.
8. Dschihad ist im Islam ein Verteidigungskrieg. Er ist ohne die rechten Gründe, die rechten Ziele und ohne das rechte Benehmen verboten.
  • Ein Verteidigungskrieg ist jeder Krieg, der gegen Ungläubige geführt wird, gegen Staaten, Gruppen oder einzelne. Die Muslime verteidigen darin Allah, den Propheten Mohammed und den Islam. Die Ungläubigen müssen allerdings zur Konversion aufgerufen werden, wobei man ihre Antwort nicht abzuwarten braucht, wenn man ein "Nein" fühlt, oder wenn Frankreich nicht schnell genug Lösegeld bezahlt hat. (47:4)
9. Es ist im Islam verboten, Menschen als Nichtmuslime zu bezeichnen, außer sie haben offenkundig den Unglauben kundgetan.
  • Unglaube definieren unterschiedliche islamische Richtungen verschieden. Ob offenkundig Unglaube kundgetan wird, bestimmt der Angreifer. Ein Imam, der eine entsprechende Fatwa formuliert, findet sich in der nächsten Oase.
10. Es ist im Islam verboten, Christen und allen "Schriftbesitzern" - in jeder erdenklichen Art - zu schaden oder sie zu missbrauchen.
  • Dieses ist eine offensichtliche Lüge, es sei denn, die Bezeichnung von Menschen als "Affen und Schweine" sowie ihnen als Dhimmis vorzuschreiben, den Gelben Fleck zu tragen, ihnen Kopfsteuer fürs Überleben abzunehmen, sie nach Willkür zu ermorden und ihnen die Hölle zuzuweisen, wäre kein Schaden für die "Schriftbesitzer". (5:60, 2:191, 7:166, 9:5, 9:29, 98:6)
11. Es ist eine Pflicht, die Jesiden als Schriftbesitzer zu erachten.
  • Dazu fehlt die Quelle. Seit wann sind Jesiden "Schriftbesitzer" im Sinne des Koran? Das weiß ja sogar Wiki besser. Zur Zeit der Erleuchtung des Mohammed gab es keine Jesiden, also sind sie im Rechtssystem nicht als "Schriftbesitzer" erfaßt.
  • Zu Sexsklavinnen erniedrigte Jesiden-Frauen werden islamkonform als Beute unter den Siegern verteilt. (Achte Sure: Die Beute)
12. Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verboten. Sie wurde durch universellen Konsens aufgehoben.
13. Es ist im Islam verboten, die Menschen zur Konvertierung zu zwingen.
  • Der Lehrer in der Schule erklärt: "Ich bestimme jetzt einen Freiwilligen!" In unserer Gesellschaft ist das ein Witz, im Islam nicht; denn wer nicht konvertiert, der wird von den Glaubenskämpfern ermordet.
14. Es ist im Islam verboten, Frauen ihre Rechte zu verwehren.
  • Welche Rechte sie haben, bestimmt der Koran. "Ihre Rechte" bedeutet schon in sich, daß Frauen anderen Gesetzen unterliegen als Männer. Sie dürfen geschlagen werden, erben die Hälfte, ihre Zeugenaussage ist halb so viel wert wie die der Männer, sie sind ihnen "Saatfeld", dessen sich die Ehemänner bedienen dürfen, wann immer sie danach gelüstet. (4:34, 4:11, 24:31, 2:223, 38:44)
  • Wenn eine Frau und/oder ein Hund vor einem betenden Muslim vorüber schreiten, ist dessen Gebet nichtig.
  • Im Falle ihrer Vergewaltigung müssen Frauen vier Zeugen beibringen, die das mit angesehen haben. (24:13)
15. Es ist im Islam verboten, Kindern ihre Rechte zu verwehren.
  • "Ihre Rechte": Auch Kinder unterliegen nicht einem allgemein gültigen Gesetz. Beispielsweise können sie bei einer Scheidung nicht wählen, zu welchem Elternteil sie wollen. Kinder gehören immer in die Familie des Vaters.
  • Bei unehelicher Geburt hat das Kind nach islamischem Recht keinen Familiennamen, selbst in Marokko nicht, das als fortschrittlich gilt.
16. Es ist im Islam verboten, rechtliche Bestrafungen sowie Körperstrafen ohne das korrekte Prozedere, welches Gerechtigkeit und Barmherzigkeit versichert, auszuführen.
  • Was das korrekte Prozedere ist, steht abschließend in Koran und Scharia. Hand- und Fußabhacken, Steinigen, Hängen, Köpfen, alles ist genau geregelt. In Saudi-Arabien kann man es einmal wöchentlich auf dem Hauptplatz erleben.
17. Es ist im Islam verboten, Menschen zu foltern.
  • Es fehlt die Definition. Was ist "foltern"?
18. Es ist im Islam verboten, Tote zu entstellen.
  • Die Toten sind nach der islamkonformen Behandlung durch Glaubenskämpfer schon entstellt genug, es bedarf keiner zusätzlichen Applikationen mehr.
19. Es ist im Islam verboten, Gott - erhaben und makel-los ist Er - böse Taten zuzuschreiben.
  • Es ist nicht Gott, sondern Allah, der nach islamischer Lehre ständig wirkt und schafft und der beste Ränkeschmied ist. (3:54, 4:142, 8:30)
  • Der jüdisch-christliche Gott hat nach sechs Tagen mit der Schöpfung aufgehört. Wenn Gott weiter am Werke geblieben wäre, gäbe es heute keinen Islam, den haben verblendete machtgeile Araber in die Welt gebracht.
  • Hier wird Gott mit Allah gleichgestellt. Gott ist aber nicht Allah. Die 120 Imame und Gelehrten maßen sich einen Zugriff auf jüdisch-christliche Begriffe an. Das ist Erobererart, so wie der deutsche Nationalfeiertag zum "Tag der offenen Moschee" umgewidmet wurde.
20. Es ist im Islam verboten, die Gräber und Gedenkstätten der Propheten zu zerstören.
21. Bewaffneter Aufstand ist im Islam in jeglicher Hinsicht verboten, außer bei offenkundigem Unglauben des Herrschers und bei Verbot des Gebets.
  • Damit ist jedem Umsturz Tür&Tor geöffnet, darauf bezog sich der Ayatollah Ruhollah Khomeini, als er den Schah stürzte, und wenn Gebete auf den Straßen der westlichen Welt verboten und die Schlachtreihen aufgelöst werden, dann ist Aufstand angesagt.
22. Es ist im Islam verboten, ohne den Konsens aller Muslime ein Kalifat zu behaupten.
  • Es gab in der Geschichte des Islam Zeiten mit mehreren Kalifaten, die nicht von allen Muslimen einverständig angenommen wurden, siehe al-Andalus, siehe die osmanischen Sultane, die persischen Schah.
23. Loyalität zur eigenen Nation ist im Islam gestattet.
  • Diese Loyalität findet ihr Ende, wenn die Scharia verletzt wird. Muslime dürfen nur so weit loyal sein, wie die islamischen Gesetze nicht betroffen sind. Prof. Dr. Tariq Ramadan nennt es: "Wir haben einen Vertrag." Muslime dürfen sich nicht dem westlichen Gesetz unterstellen, sie haben es so lange zu erdulden, bis die Scharia eingeführt werden kann.
  • Muslime müssen Verträge mit Ungläubigen nicht einhalten, wenn sie meinen, stark genug zu sein, den Vertrag einseitig zu beenden. Verträge heißen bei den Osmanen Kapitülasyonlar = die Ungläubigen kapitulieren vor dem Sultan, und der gewährt ihnen ein Fremdenprivileg.
24. Nach dem Tod des Propheten - Frieden und Segen seien auf ihm - verpflichtet der Islam niemanden, irgendwohin auszuwandern.
  • Nein, im Gegenteil, Muslime sind gehalten, nicht ins dar al-harb, ins Land des Krieges, der Ungläubigen auszuwandern. Das ist ihnen nur gestattet, wenn Aussicht darauf besteht, daß das jeweilige Land islamisch wird. Prof. Dr. Tariq Ramadan kreierte den Begriff dar al-da'wa, das Land der Einladung zum Islam, der Mission.
  • Alle in unsere Länder ausgewanderten Muslime haben die Aufgabe, uns zu islamisieren, wenn nicht, müßten sie umgehend in islamische Länder zurückkehren, was die IS-Kämpfer aus Europa und Amerika soeben islamkonform tun.
Im Namen Gottes, des Allbarmherzigen, des Allgütigen.
Preis sei Gott, dem Herrn der Welten.
Frieden und Segen seien auf dem Siegel der Propheten und Gesandten."

27. September 2014

Der Koran

Offener Brief an al-Baghdadi und ISIS. Madrasah.de, 27.September 2014

Madrasah. Verein für islamische Bildung und interkulturellen Dialog

Die Salzburger Nockerln beschreiben die Taqiyya der sunnitischen Imame und Gelehrten mit griechisch-jüdischen Begriffen:

Eine Fatwa von mehr als 120 orthodoxen [sic!] sunnitischen Imamen und Gelehrten aus der ganzen Welt liest den Anhängern des "Islamischen Staates" die Leviten [sic!].

WELT | POLITIK. "Es ist im Islam verboten . . .". Von strick

Scheich Mohamed Said Ramadan al-Bouti - Ehrengast der Frankfurter Buchmesse 2004.
Gudrun Eussner, 5. Mai 2004

einen Dichter, der sich über "den Propheten"
lustig gemacht hatte

In the Battle of Karbala in 680 CE (48 years after Muhammad's death), depicted in Abbas Al-Musavi's painting, Husayn, the son of 'Ali and grandson of Muhammad, was killed along with his family and all his followers by the armies of the Umayyad Caliphate. 

Abu Bakr al-Baghdadi: Professor, Lehrer, ehemaliger Erzieher, anerkannter Prediger und Absolvent der Islamischen Universität von Baghdad, wo er seine akademischen Studien beendete (BA, MA und Doktorat). Er ist bekannt als Prediger und Gelehrter der islamischen Kultur, der Kenntnis der Scharia und Rechtsprechung, mit enormem Geschichtswissen und Kenntnissen der Abstammungslinien.

Abu Bakr al-Baghdadi, Kalif des Islamischen Staates