21. Juli 2011

Israel. Verhinderte Gaza-Reisende bestimmen das internationale Recht

Anstatt zur Erheiterung aller einen flotten Dixie zu spielen, gibt die Roussilloner Rentnerband keine Ruhe, ihre Ansichten über die ihr von Israel vermasselte Abenteuerreise in der Öffentlichkeit auszubreiten. Und so schimpfen die drei Aktivisten mit ihrer bewährten Vorschimpferin und Petentin vom Mouvement de la Paix 66, der Association nationale de jeunesse et d'éducation populaire, der Nationalen Vereinigung der Jugend und der Volkserziehung, auf die israelische und die französische Regierung. Und wenn sie nicht gestorben sind, schimpfen sie heute noch, endet mein letzter Artikel. Siehe da, so ist's gekommen.

Was immer diesen linken Kämpfern geschieht, es ändert nichts an ihrem Weltbild. Gaza ist von Israel besetzt, da kann die Besatzung seit dem 12. September 2005 beendet sein: La fin des colonies juives dans la bande de Gaza, könnten sie in Beiträgen in ihrer Muttersprache lesen. "Finalement, le dirigeant Palestinien, Mahmad Abbas, téléphonera au Premier ministre Sharon pour le féliciter du retrait de Gaza qu'il qualifiera de décision courageuse et historique." Schließlich wird der palästinensische Führer mit Premierminister Ariel Sharon telefonieren, um ihn zum Gaza-Rückzug zu beglückwünschen, den er als mutige und historische Entscheidung einschätzt. Israel beendet die Besetzung des Gaza-Streifens, titelt der SPIEGEL, am 12. September 2005. "Palästinenserpräsident Mahmud Abbas würdigte den Abzug als historisches Ereignis. 'Dies ist ein Tag der Freude, ein Tag, wie ihn die Palästinenser seit einem Jahrhundert nicht gesehen haben', sagte Abbas in Gaza."

Das durch die IATA-Bestimmungen geregelte, die Reisenden betreffende Verfahren im internationalen Flugverkehr, die Verantwortung der Luftlinie für die Einhaltung der Gesetze, Visabestimmungen und Anordnungen des Einreiselandes, gehen den Aktivisten ebenfalls am Ar... vorbei. Article 8 Refusal and Limitation of Carriage der IATA General Conditions of Carriage sagt aus, daß die Regierung Frankreichs nicht Beihilfe zur Verhinderung des Pensionärsausflugs leistet, sondern daß am Flughafen Roissy CDG nach international anerkanntem Recht vorgegangen wird:

8.1 Right to Refuse Carriage
Carrier may refuse carriage of any passenger or passenger's baggage for reasons of safety or if, in the exercise of its reasonable discretion, Carrier determines that:
8.1.1 such action is necessary in order to comply with any applicable laws, regulations, or orders of any state or country to be flown from, into or over ...

8.1. Recht, die Beförderung zu verweigern
Die Luftlinie kann die Beförderung eines jeden Passagiers oder Gepäcks des Passagiers aus Gründen der Sicherheit verweigern, oder wenn die Luftlinie im Rahmen vernünftigen Ermessens festlegt, daß:
8.1.1 solche Handlung nötig ist, um etwaig anzuwendenden Gesetzen, Bestimmungen oder Anordnungen eines jeden Abflug-, Einreise- oder zu überfliegenden Staates zu entsprechen.

Nicht genug damit, bestimmen die verhinderten Flugpassagiere auch gleich die Entscheidung der Regierung Griechenlands als Komplizenschaft mit Israel, dabei hat sich die Regierung wie die Luftlinie gesetzeskonform verhalten und den Schiffen, deren Besatzung erklärt hat, die von Israel vor Gaza verhängte Seeblockade zu brechen und damit als Partei einzugreifen in einen kriegerischen Konflikt, daran gemäß dem Internationalen Seerecht gehindert. In einem Handbuch des internationalen Rechts im Seekrieg heißt es über Rechte und Pflichten der Neutralität bei kriegerischen Operationen:

Chapter 7 The Law of Neutrality
7.2 Neutral Status
Customary international law contemplates that all nations have the option to refrain from participation in an armed conflict by declaring or otherwise assuming neutral status. The law of armed conflict reciprocally imposes duties and confers rights upon neutral nations and upon belligerents. The principal right of the neutral nation is that of inviolability; its principal duties are those of abstention and impartiality. Conversely, it is the duty of a belligerent to respect the former and its right to insist upon the latter.

Kapitel 7 Das Gesetz der Neutralität
7.2. Neutralitätsstatus
Das herkömmliche internationale Recht zieht in Betracht, daß alle Nationen die Möglichkeit haben, sich aus der Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt herauszuhalten, in dem sie sich für neutral erklären oder anderweitig ihre Neutralität bekunden. Das Gesetz über den bewaffneten Konflikt erlegt im Gegenzug neutralen und kriegführenden Nationen Pflichten auf und gesteht ihnen Rechte zu. Das Hauptrecht des neutralen Staates ist das der Unverletzlichkeit, seine Hauptpflichten sind die der Enthaltung und Unparteilichkeit. Im Gegenzug ist es die Pflicht eines Kriegführenden, ersteren und sein Recht zu respektieren, auf letzterem zu bestehen.

Die abgewiesenen katalanischen Pensionäre bezichtigen Israel der Verletzung internationalen Rechts, wenn die Aktivisten keine Einreisegenehmigung erhalten. Ihre Solidarität mit den Palästinensern in Gaza zu bekunden, erklären sie zum Menschenrecht. Einen Staat Palästina gibt es für sie ebenfalls schon, da sind sie mit der Anerkennung schneller als die französische Regierung.

L'Indépendant, aus der Le Monde-Gruppe, man kann die Zugehörigkeit nicht oft genug betonen, bietet ihnen ein Forum auf der Seite 6, unten links:

Le Mouvement de la paix 66 communique. Avec la complicité des gouvernements de Grèce et de France, le gouvernement d'Israël a réussi à bloquer la flotille de la liberté II à destination de Gaza (...), des centaines de ressortissants -dont trois amis des P.-O.- désireux de se rendre dans les territoires palestiniens occupés, depuis les aéroports de France et de Tel-Aviv. Nous tenons à nous élever contre ces multiples violations du droit international à circuler librement et du droit humain à exprimer sa solidarité pacifique et non-violente aux Palestiniens et à la Palestine. Ceci, sans contester le droit à l'existence de l'Etat d'Israël (...).

Die Friedensbewegung 66 [Nummer des Departments Pyrénées-Orientales] gibt bekannt: Mit Einverständnis bzw. unter Beihilfe der Regierungen von Griechenland und Frankreich, hat Israel es geschafft, die Flottille der Freiheit II mit Bestimmung Gaza zu blockieren (...), Hunderte von Staatsangehörigen - darunter aus den Pyrénées-Orientales drei Freunde, die wünschten sich von Flughäfen Frankreichs und Tel Avivs in die besetzten palästinensischen Gebiete zu begeben. Wir bleiben dabei, uns zu erheben gegen diese wiederholten Verletzungen des internationalen Rechts, sich frei zu bewegen, und des Menschenrechts, seine Solidarität mit den Palästinensern und mit Palästina friedlich und gewaltlos auszudrücken. Dies, ohne das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen (...).

Zum letzten Satz merke ich nichts mehr an, jeder kann sich vorstellen, wie der bei den Aktivitäten zu interpretieren ist.